JVEG
Die Vergütung der Tätigkeit von Übersetzern und Dolmetschern bei der Heranziehung durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden, Verwaltungsbehörden und Polizeibehörden wird im bundesweit gültigen Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz geregelt.
Zu den gesetzlichen Regelungen im JVEG
Da die praktische Anwendung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes in Bezug auf den Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern nicht immer einfach ist, hat der BDÜ eine Handreichung dazu herausgegeben. Dieses Informationsmaterial soll helfen, den Umgang mit den neuen Vorschriften zu erleichtern und allgemeine Fragestellungen zu beantworten.
Die Broschüre finden Sie hier.
BayDolmG
Zur Vorlage bei Behörden werden in der Regel beglaubigte Übersetzungen benötigt, die von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt werden müssen. Bei mündlichen Sprachübertragungen für amtliche Zwecke (Gerichte, Notare, Standesämter) kommen beeidigte Dolmetscher zum Einsatz. Die öffentliche Bestellung und Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern ist im Bayerischen Dolmetschergesetz geregelt.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
Dolmetschergesetzausführungsbekanntmachung
Die Heranziehung von öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetschern und Übersetzern für gerichtlich und behördliche Zwecke ist in der Dolmetschergesetzausführungsbekanntmachung geregelt.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
Bekanntmachung
Für die Heranziehung von öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetschern durch die Polizeibehörden ist die Bekanntmachung des Innenministeriums maßgeblich.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren
In der EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen ist das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren und auf rechtliches Gehör verankert, das u.a. die kostenlose Heranziehung eines Dolmetschers für alle Stadien des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Verteidigergespräche) sowie die Übersetzung aller maßgeblichen Unterlagen vorsieht. Darüber hinaus müssen die Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen eine für ein faires Verfahren ausreichende Qualität aufweisen.
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Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
Die EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren musste in den Mitgliedsstaaten bis Oktober 2013 umgesetzt werden. In Deutschland fand die Umsetzung mit dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren statt.
Den Gesetzestext finden Sie hier.