Neue Gesetzeslage für die beeidigten Dolmetscher und Übersetzer
Stand: 02.09.2024
Zum 01.01.2023 sind bundes- und landesweit neue Gesetze in Kraft getreten. Dabei sei zuallererst das GDolmG (Gerichtsdolmetschergesetz) auf Bundesebene genannt, das europäischen Anforderungen an die Modernisierung der strafrechtlichen Hauptverhandlung Rechnung trägt.
Daraus, dass der Bundesgesetzgeber die Regelung der Zugangsvoraussetzungen für den „gerichtlich tätigen Dolmetscher“ an sich gezogen hat, ergeben sich natürlich neue Regelungsbedarfe in den 16 Bundesländern. Ende 2022 haben somit alle Bundesländer ihre Landesgesetze zum Dolmetscher- und Übersetzerwesen an das Bundesgesetz angepasst und bestehende Regelungsspielräume genutzt. In Bayern gilt für die beeidigten Dolmetscher und Übersetzer das neue AGGVG (Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz), das ebenfalls am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.
Und zu guter Letzt bedurfte es noch einer Verwaltungsvorschrift. In Bayern ist es die DolmÜABek (Dolmetscher- und Übersetzerausführungsbekanntmachung), die am 30.03.2023 vom Amtschef des bayerischen Justizministeriums erlassen und am 19.04.2023 im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2023 Nr. 184) veröffentlicht wurde. Sie tritt am 01.05.2023 in Kraft.
Damit sind die Landgerichte in Bayern dann beeidigungstechnisch voll handlungsfähig. Die Zuständigkeit der Landgerichte ergibt sich für die Gerichtsdolmetscher nach Bundesrecht aus § 60 GZVJu (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz) und für die Beeidigungen nach Landesrecht aus Art. 61 AGGVG.
Im Folgenden haben wir für unsere Mitglieder einige nützliche Informationen, Links und Downloads zusammengestellt:
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